Neugierig auf Milton Merlano, der eine Vision hat, seine Stadt barrierefrei zu gestalten, das Vorbild für das ganze Ruhrgebiet sein könnte?
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Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: Artikel 3
Das Grundgesetz bildet in Deutschland die rechtliche Grundordnung. Im dritten Artikel wurde festgelegt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Menschen mit Behinderung werden darin explizit erwähnt: Artikel 3, Absatz 3, Satz 2: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Quelle: www.gesetze-im-internet.de )
Betroffen und Verärgert
Milton Merlano kennt den Ärger aus eigener Erfahrung: In Ruhrgebiets-Städten findet man viele Läden, Restaurants, Ämter oder auch Zugänge zu Ärzten und Kanzleien mit Treppen ohne barrierefreie Zugänge. Immer noch in den modernen oder sollte ich modernden Zeiten sagen, denn das o.g. Gesetz wird meines Erachtens nicht geachtet, sondern in vielen Firmen, wenn es um die Möglichkeit als körperlich eingeschränkter Mensch Arbeit zu bekommen nach Recht und Gesetz, auch mit Füßen getreten oder aus Gründen weniger beachtet als es nötig wäre. Milton hat Arbeit, die ihn erfüllt, aber privat ist er ein Kämpfer geworden für die Sache für mehr Barrierefreiheit, denn er ist ein Betroffener und sieht steht jeden Tag hier und da vor Barrieren, da wo sie einfach weg sein könnten. Diese Barrieren sind auch psychisch eine Hürde für die Betroffenen.

Die Idee
Milton Merlano sitzt durch eine Kinderlähmung im Rollstuhl. Im November 2024 hat er die Idee einen Verein zu gründen, was viele Vorteile bringen kann, um seine Vision Wirklichkeit werden zu lassen.

Der Verein übernimmt den Kaufpreis mit Hilfe von Spenden die Hälfte für eine mobile Rampe, bringt zusätzlich kostenlos einen Aufkleber als Hinweis für die Rampenaufstellung und eine Klingel an, um für die Betroffenen die Aufmerksamkeit der jeweiligen Verhinderung die Stufen hinauf zu kommen zu schaffen. Dann wird die mobile Rampe von Mitarbeitern oder Inhabern der jeweiligen Institution aufgestellt, solange wie es nötig ist ohne langjährige Baugenehmigungen abzuwarten oder Ärger mit dem Ordnungsamt zu bekommen.

Das gesetzliche Grundrecht der Inklusion und Barrierefreiheit wird so durch den gemeinnützigen Verein auf eine einfache Art und Weise durchgesetzt und erregt mehr Aufmerksamkeit für diese konkrete geschaffene Lösung. Menschen im Rollstuhl oder im Rollator unterwegs können gleichberechtigt einkaufen und damit am Leben einfacher teilnehmen, wo vorher eine einzige Stufe eine große Hürde vorhanden war.
Der 1. Vorsitzende und Visionär
Milton Merlano, gebürtiger Kolumbianer, im Ruhrgebiet aufgewachsen, war lange eine „Sofakartoffel“ – bis er beschloss aufzuhören mit dem Meckern. Er wollte aktiv etwas bewegen. Das ging zu Anfang am besten sich politisch zu engagieren. Auf dem Sofa knirschten zwar die Federkerne, aber sonst konnte Milton von dort aus nichts bewegen. Das änderte sich im Laufe der Zeit seines Tuns und dazu kam eine Idee, die er bei einer Reise nach Paris vor einigen Jahren mitbrachte.

Aus dem Wunsch, Dinge besser zu machen, ist sein Engagement gewachsen: Aus einer Idee wurde ein Verein, der nun kurz vor den Sommerferien als gemeinnützig anerkannt wurde. Ab dem Zeitpunkt konnte gestartet werden für die mobilen Rampen Spenden zu sammeln und das einfache Win-Win-Konzept auch den Geschäftsinhaber*Innen vorzustellen.

Win-Win-Situation
Der Verein bekommt Spendengeld. Die Spendengelder können steuerlich abgesetzt werden. Der Verein kauft für potentielle Interessenten die mobilen Rampen ein. Er übernimmt die Hälfte des Kaufpreises und übergibt sie eigentümerrechtlich den Interessenten, die die andere Hälfte kostenmäßig übernehmen. Gleichzeitig können sie diese Ausgabe auch steuerrechtlich absetzen. Sie bekommen den Hinweisaufkleber und die Klingel kostenlos dazu. Ebenfalls ergibt sich daraus nun noch der Faktor kostenlose Werbung dazu. Denn der Kauf und das Zeigen der Aufkleber bedeutet auch eine positive Bewertung in eigener Sache.

Jede Firma wird auf der Vereinshomepage genannt. In den Bewertungen von Google und in den Sozialen Medien wird das Unternehmen zusätzlich positiv erwähnt werden für die Barrierefreiheit. So wird das Geschäft mit Sicherheit positiv in Erinnerung behalten werden! Und der Schritt für mehr Akzeptanz für mehr Barrierefreiheit wird mit jeder verteilten Rampe ein bisschen größer und wird auch andere, die sich vorher geweigert haben, vielleicht ebenfalls überzeugen lassen sich eine mobile Rampe anzuschaffen.

Im Großen und Ganzen bewirkt der Verein einen einfachen Weg einen barrierefreien Zugang für Geschäfte schneller voranzutreiben, als es städtische Genehmigungsverfahren jemals ermöglichen würden, die oft Jahre dauern.

Das Ziel
Barrierefreiheit soll kein Luxus sein durch verbundene teure bauliche Kosten und langjährigen Genehmigungsverfahrens, sondern ein einfaches Selbst-in-die-Hand-nehmen-Durchsetzen sein eines des im Bürgerlichen Grundrecht rechtlichen Rahmen ohne bauliche Veränderungen vornehmen zu können.

Ich selbst habe den Verein mitgegründet, obwohl ich nicht betroffen bin, aber ich kann ja durch gesundheitliche Einschränkungen, wie ein Schlaganfall oder einen Fahrradunfall jederzeit einer der nächsten sein. Niemand will daran denken, aber wir sollten es nicht vergessen.
Ich sehe die Zukunft und ich sehe eine positive Veränderung einer Stadt auch für Gäste, die entsprechend eben eine gesundheitliche oder altersbedingte körperliche Behinderung haben und auf einen Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind oder einfach nur einen Kinderwagen fahren mit dem es nicht immer so einfach ist, die entsprechenden Stufen hochzukommen.

Netzwerken
Als Mitglied des Unternehmernetzwerks K.L.U.G. Netzwerk lernte ich Stephan Fink kennen, der ein eigenes Netzwerk betreibt: Business Club NRW. Wir haben einen Vortrag verfolgt über Barrierefreies Internet von dem sehbehinderten Unternehmer Stephan Jacobs aus Köln. Als wir ins Gespräch kamen beim Abschied, fragte er mich, ob ich in meinem Netzwerk etwas wüsste, was mit seinem Netzwerk ein Jahr lang mit Sponsorengeldern unterstützt werden könnte.
Ich berichtete über den sich gründenden Verein „Barrierefrei – Sei mit dabei“. Er war begeistert, informierte sein Netzwerk und schon ging es weiter. Er ist auch Mitglied ist geworden. Über sein Netzwerk kam eine Firma hinzu, die das Layout entwickelt hat und gespendet hat. Die Erfolgsgestalter haben wirklich ein Gespür gehabt, was der Verein nach Außen zeigt. Die Flyer, die Internetseite und auch das wichtige Logo waren nach drei Vorschlägen schon perfekt.
Erste Erfolge
Über das Netzwerk kamen einige Geldspenden zusammen. So konnten die ersten Rampen und der Start des Vereins finanziert werden.
Durch die Quartiersmanagerin Sonja Hasenkamp von Bochum Marketing kam der Verein an zwei interessierte Geschäftsinhaberinnen, die die ersten zwei Rampen, die wir kostenlos übergeben haben in den Bochumer Norden nach Gerthe. Die Fußgängerzone ist damit auch weiter aufgewertet worden.

So freuen sich nun Serpil Akbas mit ihrem Friseursalon Haartotal und das Eiscafé Da Luca über das Anbieten barrierefreier Zugänge. Der Anfang ist gemacht. Jetzt geht es weiter.

Miltons Aufstehen aus dem Sofa, rein in den Rollstuhl, einen Aufruf in der Presse zu machen, dadurch 15 Gleichgesinnte zu bekommen, die Seite an Seite nun für ein barrierefreieres Leben kämpfen hat sich also schon nach wenigen Monaten gelohnt!
Wie funktioniert das Mobile Rampen-System?
Der Verein beschafft mobile Rampen und übernimmt die Hälfte der Kosten – zusätzlich Klingel- und Aufkleberkosten. Die andere Hälfte tragen die interessierten Geschäftsinhaber. Die mobilen Rampen lassen sich ein- und ausklappen, je nach Bedarf. Damit werden auftretende Hindernisse vorübergehend beseitigt, ohne bauliche Großprojekte anstoßen zu müssen.
Hinter dem Engagement steckt mehr als Technik: Es geht um eine wertebasierte Haltung, in der Barrierefreiheit, die in der Praxis sichtbar wird. Milton arbeitet außerdem ehrenamtlich in einer beratenden Funktion bei der Stadt Bochum, damit sie entsprechende barrierefreie Projekte umsetzt. Aber das reichte ihm nicht, weil er sah, dass es sehr lange dauert und an viele Dinge gedacht werden muss, auch schon, wenn es um einen eher banalen Behindertenparkplatz geht.
Hartnäckiger Kämpfer
Milton ist sein Leben lang ein Kämpfer gewesen, das nur kurzzeitig auf dem Sofa eingeschlafen ist. Jetzt geht sein Weg weiter. Er nimmt ab Herbst Flugstunden und freut sich auf die Erweiterung seines Lebenshorizonts, das er mit seinem Vater schon beweisen konnte. Mit ihm ist er in 50 Etappen durch ganz Deutschland von Flensburg bis Konstanz gewandert.
Er bewies auch Hartnäckigkeit, um einen guten Schirmherr für den Verein zu bekommen: Der Oberbürgermeisterkandidat Jörg Lukat, Polizeipräsident a.D. von Bochum ist ein sympathischer Mensch und ist mit vielen Menschen in Kontakt gekommen. Bei der Vorstellung seiner Person hat er volle Unterstützung angeboten für den Verein.
https://www.instagram.com/p/DJ85MoBM2JL/
@barrierefrei_sei_mit_dabei_ev
Demografie fordert Weitblick
Demografischer Wandel erfordert das Ziel einer flächendeckenden Barrierefreiheit. Der Verein will Barrierefreiheit flächendeckend vorantreiben. Im Namen steht nicht der Name Bochum. Wer in anderen Städten den Verein für einen barrierefreien Zugang anfragt, wird nicht abgewiesen.

Die Idee ist, dass Städte ihre Strukturen stärker nach den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen ausrichten – nicht nur, weil es im Gesetz steht, sondern dadurch echte Teilhabe gelebt wird. Es ist mittlerweile auch der Politik klar, dass der Demografische Wandel auch dazu führt, dass in der Überalterung der Gesellschaft auch ein höherer Grad an Behinderungen auftauchen wird, ob im Alter oder durch gesundheitliche Probleme oder weil es angeboren ist. 10% der deutschen Bevölkerung gehören zu dieser Klientel. Das ist schon mehr, als viele denken und spielt mit Sicherheit ein großer Faktor in der Zukunft mehr politischen und auch wirtschaftlichen Willen in Barrierefreiheit und Inklusion zu bewegen in Projekten und Baumaßnahmen.
Zur Übersicht der Gesetzgebung
Das Grundrecht auf Barrierefreiheit ist in Deutschland durch verschiedene Gesetze und internationale Abkommen verankert, die die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben sicherstellen.
Gesetzliche Grundlagen (KI-Übersicht aus BING mit entsprechenden Links)
- Grundgesetz (GG): Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes besagt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Dies stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen gleich behandelt werden und Zugang zu allen Bereichen des Lebens haben. (Quelle: Aktion Mensch)
- UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK): Diese internationale Vereinbarung, die Deutschland 2009 ratifiziert hat, konkretisiert die Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen. Artikel 9 der UN-BRK definiert Barrierefreiheit als den gleichberechtigten Zugang zu Transportmitteln, Informationen und Dienstleistungen. (Quelle: Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.)
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Dieses Gesetz regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Recht und verpflichtet öffentliche Einrichtungen zur Schaffung von Barrierefreiheit. Es gilt für alle Bundesbehörden und stellt sicher, dass Gebäude, Verkehrsmittel und digitale Angebote barrierefrei sind. (Quelle: Aktion Mensch)
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Dieses Gesetz, das am 28. Juni 2025 in Kraft trat, regelt die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, einschließlich Online-Shops und Apps. Es zielt darauf ab, die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. (Bundesregierung)
Bedeutung der Barrierefreiheit
www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de
Insgesamt ist das Grundrecht auf Barrierefreiheit ein wesentlicher Bestandteil der Menschenrechte in Deutschland, das durch verschiedene Gesetze und internationale Abkommen gestützt wird. Es fördert die Gleichstellung und die Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft. Mein Fazit in der Übersicht: Es wird aber eben nur zu einem Bruchteil wirklich durchgeführt! Das ist meines Erachtens nicht akzeptabel!

Fazit
Barrierefreiheit ist mehr als eine Frage des Grundrechts. Es ist eine Frage der Teilhabe am Leben und Würde. Fragt man Menschen, die über Barrierefreiheit denkt, dann sind alle überzeugt mitzumachen. Wenn es an das Eingemachte geht, ist es zu teuer, gibt es Hürden oder wird das Gesagte am Ende eher als hohle Phrase von gestern abgetan und nichts gemacht. Alle wollen, doch nur wenige sind bereit diesen Willen auch durchzusetzen.
Miltons Engagement zeigt, wie man mit kleinen, pragmatischen Lösungen eine große Wirkung erzielen kann – und wie Netzwerke, Spenden und Ehrenamt gemeinsam etwas bewegen können, das nachwirken kann. Das ist echte Zugänglichkeit für alle. Und es birgt eine Hoffnung, dass mein im ersten Absatz geschriebenes negatives Denken darüber in naher Zukunft mit dem Verein verändert werden kann. Ich hoffe es mit Milton und dem gesamten Verein!
Ein Rampe für Dich!
Wenn auch du, lieber Leser oder Leserin, eine mobile Rampe haben möchtest oder den Verein unterstützen möchtest, dann melde dich einfach in den unten angegebenen Angaben oder Links, direkt auch bei Milton.
Ich unterstütze den Verein im Rahmen meiner Möglichkeiten. Ich habe die Öffentlichkeitsarbeit übernommen. Für mich war ganz klar von Anfang an, dass wenn die ersten Rampen an den ersten Läden stehen, kommt ein Podcast und Blogbeitrag über den Mann, der die Idee aus Paris nach Bochum, ins Ruhrgebiet gebracht hat.
Milton Merlano ist ein Pottmensch, der sich auch politisch einsetzt für eine bessere Stadt aus Überzeugung für die Menschen, die mehr Teilhabe bekommen sollen und das Grundrecht darauf diese auch umgesetzt zu bekommen. Es geht mit einfachen Mitteln. Milton beweist es. Meine Unterstützung hat er definitiv und das ist auch wichtig für mich dies in meinem Blog für das Ruhrgebiet allgemein hier hinein zu verewigen!
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Mehr Informationen zum Verein und die bisherigen Unterstützer:
Barrierefrei Sei mit dabei e.V.
https://barrierefrei-sei-mit-dabei.de
- Vorsitzender: Milton Merlano
milton.merlano@barrierefrei-sei-mit-dabei.de
Telefon: 0234-54454611
Wer den Verein mit einer Spende unterstützen möchte:
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IBAN: DE 49 4306 0129 0154 9273 00
BIC: GENODEM1BOC
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Business-Club.NRW – Das Unternehmernetzwerk im Ruhrgebiet
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Blötter Weg 79
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Netzwerk für Unternehmen und Kunden » K.L.U.G Netzwerk
Leitung: Sybille Hellier
Telefon: 0209-94577720
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https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/
Bundesfachstelle Barrierefreiheit – Gesetzliche Grundlagen
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https://www.barrierefreifueralle.de/ Gesetzliche Grundlagen
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https://www.dguv.de/ – DGUV Barrierefrei – Grundgesetz
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https://aktion-mensch.de I Inklusion I Gesetze I Teilhabe und Barrierefreiheit
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https://bfsg-gesetz.de (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)
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Die UN-Behindertenrechtskonvention | Aktion Mensch
Alle Fotos bis auf die Flyer sind Copyright André Brune






































































































































